Förderprogramm Elektromobilität in München
Quelle: www.muenchen.de
Foto: Ingenieurbüro S&T
Im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM) wurde ein Förderprogramm mit einem Fördervolumen von 22,2 Mio. € entwickelt. Das Projekt startet am 1. April 2016 in München.
Mit dem IHFEM fördert die Landeshauptstadt München eine zukunftsträchtige Technologie, die in der Lage ist, wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz, zur Luftreinhaltung und ganz allgemein zu einer Abkehr von fossilen Energieträgern zu leisten, um so die Lebensqualität in München zu verbessern.
Flyer: Förderprogramm für Elektromobilität
IHFEM in München
Gefördert wird:
- Zwei-, dreirädrige E-Fahrzeuge, ausschließlich reine batterieelektrische Fahrzeuge
- Notwendige Ladeinfrastruktur
- Kauf oder Leasing für die Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur
Förderbeiträge:
- Dreirädrige Elektrofahrzeuge (z.B. Lastenpedelecs), 25 % der Nettokosten, bis zu 1.000 €
- Zweirädrige Elektrofahrzeuge (z.B: Pedelecs), 25 % der Nettokosten, bis zu 500 €
- Betrieb eines geförderten Fahrzeuges mit Ökostrom, zusätzlich 500 €
- Abwracken oder stilllegen eines im Eigentum befindlichen Fahrzeugs mit Verbrennungs- motor für ein gefördertes Elektrofahrzeug, zusätzlich 1.000 €
- Ladeeinrichtungen pro Ladepunkt, 20 % der Nettogesamtkosten, bis zu 1.500 €
Voraussetzungen für die Förderung:
- 36 Monate Haltedauer für geförderte Fahrzeuge und Ladeeinrichtungen
- Geförderte Fahrzeuge müssen in München angemeldet werden
- Sitz oder Niederlassung der Antragstellerin, des Antragstellers in der Landeshauptstadt München liegen
- Es werden nur Neufahrzeuge gefördert
- Bei vierrädrigen Elektrofahrzeugen ist auch der Erwerb von Jahreswagen förderfähig
- Es werden maximal 20 Elektrofahrzeuge und/oder 6 Ladepunkte pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert
- Die Förderung kann nicht mit einer anderen öffentlichen Förderung kombiniert werden
- Wenn die Fördermittel verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung
Ladeeinrichtungen müssen:
- innerhalb der Stadtgrenzen Münchens installiert sein
- mit Ökostrom betrieben werden
- auf privatem Grund errichtet werden
Förderantragsteller:
für Fahrzeuge
- Unternehmen und Gewerbebetriebe
- Freiberuflich tätige Personen
- Gemeinnützig anerkannte Organisationen
für Ladeinfrastruktur
- Privatpersonen
- Unternehmen und Gewerbebetriebe
- Freiberuflich tätige Personen
- Gemeinnützig anerkannte Organisationen