Förderprogramm Elektromobilität in München

Quelle: www.muenchen.de
Foto: Ingenieurbüro S&T

Im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM) wurde ein Förderprogramm mit einem Fördervolumen von 22,2 Mio. € entwickelt. Das Projekt startet am 1. April 2016 in München.

Mit dem IHFEM fördert die Landeshauptstadt München eine zukunftsträchtige Technologie, die in der Lage ist, wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz, zur Luftreinhaltung und ganz allgemein zu einer Abkehr von fossilen Energieträgern zu leisten, um so die Lebensqualität in München zu verbessern.

Flyer: Förderprogramm für Elektromobilität
IHFEM in München

Gefördert wird:

  • Zwei-, dreirädrige E-Fahrzeuge, ausschließlich reine batterieelektrische Fahrzeuge
  • Notwendige Ladeinfrastruktur
  • Kauf oder Leasing für die Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur

Förderbeiträge:

  • Dreirädrige Elektrofahrzeuge (z.B. Lastenpedelecs), 25 % der Nettokosten, bis zu 1.000 €
  • Zweirädrige Elektrofahrzeuge (z.B: Pedelecs), 25 % der Nettokosten, bis zu 500 €
  • Betrieb eines geförderten Fahrzeuges mit Ökostrom, zusätzlich 500 €
  • Abwracken oder stilllegen eines im Eigentum befindlichen Fahrzeugs mit Verbrennungs- motor für ein gefördertes Elektrofahrzeug, zusätzlich 1.000 €
  • Ladeeinrichtungen pro Ladepunkt, 20 % der Nettogesamtkosten, bis zu 1.500 €

Voraussetzungen für die Förderung:

  • 36 Monate Haltedauer für geförderte Fahrzeuge und Ladeeinrichtungen
  • Geförderte Fahrzeuge müssen in München angemeldet werden
  • Sitz oder Niederlassung der Antragstellerin, des Antragstellers in der Landeshauptstadt München liegen
  • Es werden nur Neufahrzeuge gefördert
  • Bei vierrädrigen Elektrofahrzeugen ist auch der Erwerb von Jahreswagen förderfähig
  • Es werden maximal 20 Elektrofahrzeuge und/oder 6 Ladepunkte pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert
  • Die Förderung kann nicht mit einer anderen öffentlichen Förderung kombiniert werden
  • Wenn die Fördermittel verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung

Ladeeinrichtungen müssen:

    • innerhalb der Stadtgrenzen Münchens installiert sein
    • mit Ökostrom betrieben werden
    • auf privatem Grund errichtet werden

Förderantragsteller:

für Fahrzeuge

  • Unternehmen und Gewerbebetriebe
  • Freiberuflich tätige Personen
  • Gemeinnützig anerkannte Organisationen

für Ladeinfrastruktur

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Gewerbebetriebe
  • Freiberuflich tätige Personen
  • Gemeinnützig anerkannte Organisationen